Psychiatrie

Begriffsdefinition

In der Psychiatrie werden seelische und geistige Störungen untersucht und behandelt.

Die Störungen werden zu folgenden Krankheitsgruppen zusammengefasst:

  • Affektive Störungen (Depressionen, Manien, Bipolare Störungen)
  • Demenzen und andere organisch, psychische Störungen
  • Schizophrenien
  • Angst-, Zwangs- und Anpassungsstörungen
  • Belastungsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Verhaltensstörungen mit Beginn in Kindheit und Jugend
  • Intelligenzstörungen
  • Konfliktreaktionen
  • Psychische Störungen bei Allgemeinerkrankungen

Praxisschwerpunkte

Affektive Störungen (Depressionen, Bipolare und Zustand nach manischen Störungen)

Im Praxisschwerpunkt Affektive Störungen (Depressionen, bipolare und Zustand nach (hypo-)manischen Störungen) werden Erwachsene bis zum 65. Lebensjahr untersucht und behandelt. Die häufigsten Erkrankungen sind Depressionen.

Das Behandlungskonzept beinhaltet neben einer patientenorientierten psychoedukativen Krankheitsaufklärung und Informationsvermittlung eine - falls erforderlich - leitlinienbasierte  medikamentöse Behandlung und kognitiv-verhaltenstherapeutisch orientierte Gespräche. Es finden auch Gespräche mit Angehörigen und Bezugspersonen, sowie Beratung bei sozialen und rechtlichen Problemen statt.

Untersuchungsgang

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte unter Berücksichtigung biografischer, sozialer, psychologischer und allgemeinmedizinischer Daten.
  • Fremdanamnese: Angabe von Angehörigen und Bezugspersonen.
  • Psychischer Befund: Dokumentation von Bewusstseinslage, Orientierung, Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung, Stimmung, Affektverhalten, Denkablauf, Antrieb, Verhalten, Wahn, Sinnestäuschung, Zwänge und andere psychische Auffälligkeiten und Besonderheiten.
  • Testpsychologischer Befund (nach Bedarf): Durchführung von Tests, die den psychischen Befund ergänzen: z.B. Hirnleistungstests, Intelligenztests und Persönlichkeitsinventare, störungsspezifische Fragebögen.
  • Zusatzuntersuchungen: Allgemeiner und neurologischer Befund. EEG, AEP, VEP, Ultraschalldopplersonographie, CCT, MRT u.a. Laborchemische Untersuchungen. Die Zusatzuntersuchungen erfolgen in Absprache mit den Erkrankten. Vorbefunde werden berücksichtigt. Absprache mit anderen ÄrztInnen.
  • Diagnose: Die Diagnosestellung erfolgt in Zusammenschau der Anamnese, der Fremdanamnese, der psychischen- und testpsychologischen Befunde und der Zusatzuntersuchungen.
  • Therapie: Die Therapie erfolgt nach dem individuell erstellten Behandlungsplan, in welchen auf Wunsch und nach Bedürfnissen Bezugspersonen integriert werden. Mitbehandelnde ÄrztInnen werden informiert. An Behandlungsmaßnahmen werden angewendet: Psychiatrisches Gespräch mit kognitiv-verhaltenstherapeutischer und tiefenpsychologischer Orientierung,  Progressive Muskelrelaxation, Medikamente, Soziotherapie.
  • Beratung: Beratung der Patienten, Angehörigen und Betreuer über Verlauf und Prognose der Erkrankung, rechtliche und psychosoziale Maßnahmen (z.B. Rente, Gerichtliche Betreuung)
  • Kooperationen: ÄrztInnen, FachärztInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Tagesstätten, Alten- und Pflegeheimen, Behörden, Gerichten, Sozialpsychiatrischen und Psychosozialen Diensten, Betreuungsgruppen und Betreuern, Pflegediensten, Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kirchen, Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen.
Angst,- Zwangs- und Anpassungsstörungen

Im Praxisschwerpunkt Angst,- Zwangs- und Anpassungsstörungen werden Erwachsene bis zum 65. Lebensjahr untersucht und behandelt. Die häufigsten Erkrankungen sind reaktive Depressionen,  generalisierte Angst, Phobien, Panik-und Zwangsstörungen. Zum Behandlungskonzept gehören auch Gespräche mit Angehörigen und Bezugspersonen, sowie patientenorientierte, psychoedukative Informationsvermittlung und Lösungshilfen bei sozialen und rechtlichen Problemen.

Untersuchungsgang

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte unter Berücksichtigung biografischer, sozialer, psychologischer und allgemeinmedizinischer Daten.
  • Fremdanamnese: Angabe von Angehörigen und Bezugspersonen.
  • Psychischer Befund: Dokumentation von Bewusstseinslage, Orientierung, Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung, Stimmung, Affektverhalten, Denkablauf, Antrieb, Verhalten, Wahn, Sinnestäuschung, Zwänge und andere psychische Auffälligkeiten und Besonderheiten.
  • Testpsychologischer Befund (nach Bedarf): Durchführung von Tests, die den psychischen Befund ergänzen: z.B. Hirnleistungstests, Intelligenztests und Persönlichkeitsinventare, störungsspezifische Fragebögen
  • Zusatzuntersuchungen (falls erforderlich): Allgemeiner und neurologischer Befund. EEG, AEP, VEP, Ultraschalldopplersonographie, CCT, MRT u.a. Laborchemische Untersuchungen. Die Zusatzuntersuchungen erfolgen in Absprache mit den Erkrankten. Vorbefunde werden berücksichtigt. Absprache mit anderen ÄrztInnen.
  • Diagnose: Die Diagnosestellung erfolgt in Zusammenschau der Anamnese, der Fremdanamnese, der psychischen- und testpsychologischen Befunde und der Zusatzuntersuchungen.
  • Therapie: Die Therapie erfolgt nach dem individuell erstellten Behandlungsplan, in welchen auf Wunsch und nach Bedürfnissen Bezugspersonen integriert werden. Mitbehandelnde ÄrztInnen werden informiert. An Behandlungsmaßnahmen werden angewendet: Psychiatrisches Gespräch,  Gespräche mit kognitiv-verhaltenstherapeutischer und tiefenpsychologischer Orientierung, graduierte Exposition, Reizexposition mit Reaktionsverhinderung, kognitive Umstrukturierung, Progressive Muskelrelaxation,  Medikamente, Soziotherapie.
  • Beratung: Beratung der Patienten, Angehörigen und Betreuer über Verlauf und Prognose der Erkrankung, rechtliche und psychosoziale Maßnahmen (z.B. Rente).
  • Kooperationen: ÄrztInnen, FachärztInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Tagesstätten, Alten- und Pflegeheimen, Behörden, Gerichten, Sozialpsychiatrischen und Psychosozialen Diensten, Betreuungsgruppen und Betreuern, Pflegediensten, Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kirchen, Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen.
Schizophrenien

Im Praxisschwerpunkt Schizophrenien werden Erwachsene bis zum 65. Lebensjahr mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis untersucht und behandelt. Die häufigsten Erkrankungen sind paranoide Psychosen, schizoaffektive Störungen und schizophrene Residuen. Zum   Behandlungskonzept gehören auch Gespräche mit Angehörigen und Betreuungspersonen, sowie patientenorientierte, psychoedukative Informationsvermittlung über Krankheit, Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Lösungshilfen bei sozialen und rechtlichen Problemen.

Untersuchungsgang

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte unter Berücksichtigung biographischer, sozialer, psychologischer und allgemeinmedizinischer Daten.
  • Fremdanamnese: Angabe von Angehörigen und Bezugspersonen.
  • Psychischer Befund: Dokumentation von Bewusstseinslage, Orientierung, Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung, Stimmung, Affektverhalten, Denkablauf, Antrieb, Verhalten, Wahn, Sinnestäuschung, Zwänge und andere psychische Auffälligkeiten und Besonderheiten.
  • Testpsychologischer Befund (nach Bedarf): Durchführung von Tests, die den psychischen Befund ergänzen: z.B. Hirnleistungstests, Intelligenztests und Persönlichkeitsinventare.
  • Zusatzuntersuchungen (falls erforderlich): Allgemeiner und neurologischer Befund. EEG, AEP, VEP, Ultraschalldopplersonographie, CCT, MRT u.a. Laborchemische Untersuchungen. Die Zusatzuntersuchungen erfolgen in Absprache mit den Erkankten. Vorbefunde werden berücksichtigt. Absprache mit anderen ÄrztInnen.
  • Diagnose: Die Diagnosestellung erfolgt in Zusammenschau der Anamnese, der Fremdanamnese, der psychischen- und testpsychologischen Befunde und der Zusatzuntersuchungen.
  • Therapie: Die Therapie erfolgt nach dem individuell erstellten Behandlungsplan, in welchen auf Wunsch und nach Bedürfnissen Bezugspersonen integriert werden. Mitbehandelnde ÄrztInnen werden informiert. An Behandlungsmaßnahmen werden angewendet: Psychiatrisches Gespräch, manualorientierte Psychoedukation (PEGASUS, APES), Gespräche mit kognitiv-verhaltenstherapeutischer Orientierung, Medikamente, Soziotherapie.
  • Beratung: Beratung der Patienten, Angehörigen und Betreuer über Verlauf und Prognose der Erkrankung, rechtliche und psychosoziale Maßnahmen (z.B. Gerichtliche Betreuung, Rente, Heimaufnahme).
Gerontopsychiatrie

Im Praxisschwerpunkt Gerontopsychiatrie werden psychisch kranke ältere Menschen untersucht und behandelt. Die häufigsten Erkrankungen sind Depressionen, Demenzen bei  Alzheimer – Krankheit   und andere Demenzformen. Zum Behandlungskonzept gehören auch Gespräche mit Angehörigen und Betreuungspersonen, sowie Informationsvermittlung über Krankheit, Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten und Lösungshilfen bei sozialen und rechtlichen Problemen.

Die Behandlungen erfolgen

  • In der Praxis bei häuslicher Versorgung
  • In Alten- und Pflegeheimen
  • Kooperationen mit:
    Angehörigen-Selbsthilfe-Gruppe und
    Betreuungs-Gruppe der Alzheimer-Gesellschaft
    Düsseldorf-Mettmann e.V.
    E-Mail: alzheimer-duesseldorf-mettmann@t-online.de

Untersuchungsgang

  • Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte unter Berücksichtigung biografischer, sozialer, psychologischer und allgemeinmedizinischer Daten.
  • Fremdanamnese: Angabe von Angehörigen und Bezugspersonen.
  • Psychischer Befund: Dokumentation von Bewusstseinslage, Orientierung, Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung, Stimmung, Affektverhalten, Denkablauf, Antrieb, Verhalten, Wahn, Sinnestäuschung, Zwänge und andere psychische Auffälligkeiten und Besonderheiten.
  • Testpsychologischer Befund: Durchführung von Tests, die den psychischen Befund ergänzen: z.B. Hirnleistungstests, Intelligenztests und Persönlichkeitsinventare.
  • Zusatzuntersuchungen: Allgemeiner und neurologischer Befund. EEG, AEP, VEP, Ultraschalldopplersonographie, CCT, MRT u.a. Laborchemische Untersuchungen. Die Zusatzuntersuchungen erfolgen in Absprache mit den Erkankten. Vorbefunde werden berücksichtigt. Absprache mit anderen ÄrztInnen.
  • Diagnose: Die Diagnosestellung erfolgt in Zusammenschau der Anamnese, der Fremdanamnese, der psychischen- und testpsychologischen Befunde und der Zusatzuntersuchungen.
  • Therapie: Die Therapie erfolgt nach dem individuell erstellten Behandlungsplan, in welchen auf Wunsch und nach Bedürfnissen Bezugspersonen integriert werden. Mitbehandelnde ÄrztInnen werden informiert. An Behandlungsmaßnahmen werden angewendet: Psychiatrisches Gespräch, Tiefenpsychologisch fundiertes Gespräch, Autogenes Training, Medikamente, Soziotherapie.
  • Beratung: Beratung der Patienten, Angehörigen und Betreuer über Verlauf und Prognose der Erkrankung, rechtliche und psychosoziale Maßnahmen (z.B. Gerichtliche Betreuung, Rente, Heimaufnahme).
  • Kooperationen: ÄrztInnen, FachärztInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Tagesstätten, Alten- und Pflegeheimen, Behörden, Gerichten, Sozialpsychiatrischen und Psychosozialen Diensten, Betreuungsgruppen und Betreuern, Pflegediensten, Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kirchen, Fachgesellschaften und Selbsthilfegruppen.

 

Verhaltensstörungen mit Beginn in Kindheit und Jugend

Hierzu gehören das Aufmerksamkeitsdefizit (und Hyperaktivitäts)-syndrom (ADS und ADHS). Heute wissen wir, daß ein Prozentssatz von etwa 30 % der Betroffenen auch im Erwachsenenalter an Beschwerden leidet. Entsprechende Behandlungsmöglichkeiten bestehen.